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Die MRM GmbH tritt
ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen
(z.B. Flüge oder Bahnpassagen), sonstiger touristischer
Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen)
sowie fremd-veranstalteter Pauschalreisen verschiedener
Veranstalter auf. Im Falle einer Buchung kommt der die
Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen
Ihnen und dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger
zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher
ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben
keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die
vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen. Auf die
entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit
verwiesen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer
(Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden,
kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches
Recht zur Anwendung gelangen.
Für Reisen und touristische
Arrangements, bei denen die MRM GmbH als Eigenveranstalter
auftritt (diese werden gesondert als Eigenveranstaltung
ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür
produzierten Prospekten dargestellten bzw. beigelegten
Bedingungen.
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1.
Vertragsabschluss |
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Ihr Auftrag an uns, eine Beförderung
oder eine sonstige touristische Leistung zu besorgen, kann
schriftlich, mündlich, per Telefax oder über
Online-Dienste erfolgen. Mit der Annahme Ihrer
schriftlichen, telefonischen, per Online - Dienste getätigten
oder persönlichen Buchung durch die MRM GmbH kommt zwischen
Ihnen und der MRM GmbH ein Vermittlungsvertrag
zustande. Die Annahme des Buchungsauftrages durch die MRM
GmbH kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über
Online-Dienste erfolgen.
Mit der Anmeldung weiterer
Reiseteilnehmer/innen verpflichten Sie sich, für deren
Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des
Reisepreises) sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen
einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier
aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
gelten für alle Reiseteilnehmer.
Die vertragliche Pflicht der
MRM GmbH ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten
Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen
touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten
Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten
der MRM GmbH.
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2.
Haftung der MRM GmbH als Vermittler |
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Die Angaben über vermittelte
Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen
beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen
Leistungsträger der MRM GmbH gegenüber, sie stellen
keine eigene Zusicherung der MRM GmbH gegenüber dem
Reiseteilnehmer dar.
Die Haftung der MRM GmbH
erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen
Veranstalters oder Leistungsträgers, die einwandfreie
Besorgung von Leistungen einschließlich einer
entsprechenden Information des Kunden und Aushändigung der
Reisedokumente, die Weiterleitung von Anzeigen, Willenerklärungen
und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen
und umgekehrt. Die MRM GmbH haftet nicht für die Erbringung
der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistungen der
Reiseveranstalter/Leistungsträger. Die MRM GmbH haftet
nicht für den Postversand von Reiseunterlagen.
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3.
Umbuchung / Stornierung |
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Sie können jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise/Leistung zurücktreten, wobei wir
darauf hinweisen, dass von den Reiseveranstaltern oder
Leistungsträgern Stornogebühren bis zu 100% des
Reisepreises erhoben werden (siehe die entsprechenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder
Leistungsträger).
Storno und Umbuchungen können
auch über die MRM GmbH erfolgen. Der Rücktritt kann
telefonisch oder per E-Mail mit Angabe der Buchungsnummer
erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch die Stornierung
per Einschreibebrief (die MRM GmbH, Am Saaleschlößchen 14,
95145 Hof-Oberkotzau). Die Umbuchung einer vermittelten
Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem
Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der
Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit
anbietet.
Die MRM
GmbH behält sich vor, dem Kunden alle der MRM GmbH aufgrund
einer Umbuchung/Stornierung von anderer Seite in Rechnung
gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis
zu EUR 25 pro Person in Rechnung zu stellen. Dem Kunden
bleibt der Nachweis unbenommen, dass der MRM GmbH kein oder
ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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4.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen |
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Als bekannt wird
vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein
gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen seiner
gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt
die MRM GmbH Ihnen über die jeweiligen darüber
hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-
und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft, soweit
diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden können
(insbesondere anhand des Start Amadeus Systems). Für die
Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende jedoch
selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus
der Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen, gehen zu
Ihren Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation der MRM GmbH bedingt.
Soweit von der MRM GmbH
aus den vorhandenen Systemen (Start Amadeus) zu den oben
genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden, gehen wir
davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist,
sofern uns eine andere Staatsbürgerschaft vom Teilnehmer
nicht mitgeteilt wird.
Die MRM GmbHhaftet nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der
Anmeldende/Reisende die MRM GmbH mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, dass die MRM GmbH die Verzögerung
zu vertreten hat.
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5.
Zahlung |
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Bei allen von der MRM GmbH
vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor
Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der
Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung
bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung
der Unterlagen erfolgen.
Ob und in welcher Höhe eine
Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf
der Buchungsbestätigung gesondert angegeben.
Bei Linienflugtickets ist die
Zahlungsfrist Grundlage für die Ticketausstellung. Bei
Terminen die bei der Buchung über 21 Tage in der Zukunft
liegen ist die Zahlungsfrist von der Airline abhängig. Bei
Abflugterminen innerhalb der nächsten 21 Tage muss die
Zahlung am gleichen Tag bzw. nach 17.00 Uhr am darauf
folgenden Tag bis 12.00 Uhr als bankbestätigte Überweisung
zur Ticketausstellung vorliegen. Oder als Bar-Zahlung bei
einer unserer Agenturstellen vorliegen.
Zahlung mit Kreditkarten können
nur in Einzelfällen - nach Rücksprache mit der Airline -
bei IATA-Tickets akzeptiert werden. Die Zusendung der
Tickets erfolgt auf Risiko des Empfängers. Auf Wunsch
erfolgt die Versendung der Tickets durch UPS bzw.
Einschreiben werden die zusätzlichen Gebühren in Rechnung
gestellt.
Bei Chartertickets gelten die
normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter.
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6.
Haftungsbeschränkung |
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Für Schäden im Zusammenhang
mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem
Rechtsgrund, haftet die MRM GmbH nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die
MRM GmbH nur, sofern es für seine Vermittlungstätigkeit
vom Anmeldenden eine Gebühr erhebt und eine Kardinalpflicht
des Vermittlungsvertrages verletzt; in diesem Fall ist die
Haftung auf den Reisepreis beschränkt.
Die MRM GmbH ist jedoch nicht
verantwortlich für die Durchführung externer einzelner
Reiseleistungen.
Die Buchungsabwicklung und Reiseleistungen werden von
verschiedenen Vermittlungsagenturen oder Leistungsträgern
(Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagenunternehmen, Reedereien
etc.) erbracht. Die jeweiligen Kontaktinformationen und
Buchungsbedingungen finden Sie bei jedem Reiseangebot.
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7.
Unwirksamkeit einer Reisebedingung |
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Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Die Unwirksamkeit des
vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag
nicht.
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8.
Gerichtsstand |
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Gerichtsstand
für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz der MRM GmbH. |
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